01.07.2019 | ADD lehnt weitergehenden Vorschlag zur Wegefreigabe ab

DBU Naturerbe prüft weiteres Vorgehen – Geführte Führungen aber weiterhin möglich

Führung auf DBU-Naturerbefläche Stegskopf © DBU/Behrendt
Geführte Wanderungen wie hier mit Bundesforst-Revierleiter Christof Hast (l.) werden auf der DBU-Naturerbefläche Stegskopf weiterhin möglich sein.
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Karte DBU-Naturerbeflächen
Die DBU-Naturerbefläche Stegskopf ist eine von 71 Gebieten, die das DBU Naturerbe vom Bund übernommen hat.
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Emmerzhausen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde (ADD) aus Trier hat auch den weitergehenden Vorschlag abgelehnt, das Betreten der DBU-Naturerbefläche Stegskopf für die Öffentlichkeit auf ausgewählten Wegen generell freizugeben. Das gemeinnützige Tochterunternehmen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), das DBU Naturerbe, hatte als Flächeneigentümer angeboten, nach der erfolgreichen Sondierung und Kampfmittelräumung in zehn Zentimeter Tiefe 40 weitere Testschürfungen für die Öffnung zweier Verbindungsachsen in 60 Zentimeter Tiefe vorzunehmen. Das reicht der Bundesleitstelle für Kampfmittelräumung aus Hannover nicht aus, um die beiden Wege aus dem Kampfmittelverdacht zu entlassen. „Wir bedauern, dass unsere Bemühungen keinen Anklang finden“, erklärt DBU Naturerbe-Prokurist Josef Feldmann. Sein Team prüfe nun das weitere Vorgehen. Klar sei aber, dass die erlaubten begleiteten Führungen durch den Bundesforstbetrieb Rhein-Mosel auch zukünftig durchgeführt würden.

DBU-Tochter stellte zusätzliches Maßnahmenpaket in Aussicht

Die Flächenbesitzerin hatte im März ein zusätzliches Maßnahmenpaket zusammengestellt und der ADD vorgeschlagen: Auf Wegen für eine Nord-Süd- und eine Ost-West-Tangente wollte die DBU-Tochter weitere 40 stichprobenhafte Aufnahmen der Wege und Seitenstreifen, sogenannte Schürfungen, auf 60 Zentimeter Tiefe an repräsentativen Punkten in Auftrag geben. Zudem hatte das DBU Naturerbe vorgesehen, die Strecken mit Hinweisschildern zu versehen, die die Gefahrensituation erläutern und warnen, die Wege zu verlassen. Ergänzend sollten problematische Bereiche eingezäunt werden, um die Sicherheit von Besuchern zu gewährleisten. Die ADD halte aber an der Vorgabe fest, dass die rund neun Kilometer (km) lange Strecke rechts und links des Weges in einer Breite von eineinhalb Metern und in einer Tiefe von 30 Zentimetern sondiert und beräumt werden müsse. Sonst seien die Voraussetzungen für eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung nicht erfüllt und eine Wegefreigabe nicht möglich.

Tiefergehende Sondierung nur mit schwerem Gerät möglich

„Eine tiefergehende Sondierung der kompletten Wegeränder ist aufgrund des ungewöhnlich stark verdichteten Bodens nur mit schwerem Gerät möglich und sehr kostenintensiv“, so Feldmann. Die DBU-Tochter habe für die erfolgte Sondierung der Wegeseitenränder bereits rund 170.000 Euro aufgewandt. Nun solle zusätzlich noch ein Bagger die im Boden liegenden Basaltsteine heben, um an gegebenenfalls darunter verborgene Kampfmittel zu kommen. „Wer soll denn an mögliche Kampfmittel kommen, die unter einer Steinschicht liegen und nur mit einem Bagger entfernt werden können? Besucher haben im Regelfall kein schweres Gerät zur Hand, um in diese Tiefen einzudringen“, meint Feldmann. Dazu komme, dass die historische Betrachtung des Wegebaus keine Kampfmittel vermuten lasse.

Strikte Ablehnung der Behörden überrascht

Nach einem Vor-Ort-Termin im Mai mit Landrat Michael Lieber sowie mit Vertretern der ADD und der Bundesleitstelle habe den DBU-Mitarbeitern ein Einlenken der Behörden nach Umsetzung der weitergehenden Vorschläge möglich erschienen. Die Behördenvertreter hätten sich den Zustand des Bodens in der Fläche angeschaut und sich von der starken Verdichtung überzeugen können. „Die strikte Ablehnung ohne weitere Erläuterung, warum der Baggereinsatz notwendig ist, hat uns insofern schon überrascht“, so der Prokurist.

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