Dem Kuratorium obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben:
Vertretung der Stiftung
Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch das Kuratorium, dieses durch den Vorsitzenden des Kuratoriums gemeinsam mit einem seiner Stellvertreter oder gemeinsam durch zwei der Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten.
Das Kuratorium soll durch zwei der Stellvertreter des Vorsitzenden nur vertreten werden, wenn der Vorsitzende verhindert ist.
Die personelle Besetzung: