Das Kuratorium der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Der Vorstand der Stiftung - und somit ihr wichtigstes Organ - übt Kontrollfunktionen aus und stimmt über wichtige Entscheidungen ab.

Dem Kuratorium obliegen insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Festlegung der Leitlinien der Förderung,
  • Aufstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans,
  • Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel,
  • Aufstellung der Jahresrechnung,
  • Aufstellung und Veröffentlichung des Jahresberichts über die Tätigkeit der Stiftung,
  • Entscheidung über die Vergabe des Umweltpreises.

Vertretung der Stiftung

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch das Kuratorium, dieses durch den Vorsitzenden des Kuratoriums gemeinsam mit einem seiner Stellvertreter oder gemeinsam durch zwei der Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten.

Das Kuratorium soll durch zwei der Stellvertreter des Vorsitzenden nur vertreten werden, wenn der Vorsitzende verhindert ist.

Die personelle Besetzung: