Marktorientierung im Naturschutz? Institutionenökonomische Analyse von Ausgleichsmechanismen in der Eingriffsregelung in Deutschland und den USA

Stipendiatin/Stipendiat: Dr. Sonja Macke

Gegenstand des Forschungsvorhabens sind das Kontroll- und Vollzugsdefizit in der Eingriffsregelung. Die Eingriffsregelung (verankert im BNatSchG und BauGB) besagt, dass Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes (Eingriffe), die ein Investor zum Beispiel bei der Erschließung eines neuen Wohngebietes verursacht, vermieden werden müssen. Unvermeidbare Eingriffe hingegen sind durch die ökologische Aufwertung einer Fläche zu kompensieren (Ausgleich). Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sind die Renaturierung von Gewässern, das Anpflanzen von Gehölzen etc. Soviel zum Gesetz, doch die Realität sieht ganz anders aus: Die Auflage der Kommune, die den Vorhabenträger verpflichtet, einen bestimmten ökologischen Ausgleich auf dem Eingriffsgrundstück bereit zu stellen, wird oft nicht wie vorgeschrieben realisiert. Der Vorhabenträger hat i.d.R. kein eigenes Interesse an der Umsetzung und nur wenige Behörden führen Umsetzungskontrollen durch. Selbst, wenn Kontrollen Vollzugsdefizite aufdecken, sind die Sanktions- und Durchsetzungsinstrumente relativ schwach und verursachen ihrerseits einen hohen Verwaltungsaufwand. Aus ökonomischer Perspektive besteht das Problem demzufolge darin, dass Anreize für die erfolgreiche Umsetzung und langfristige Sicherung einer Ausgleichsmaßnahme auf beiden Seiten (Vorhabenträger, Behörde) fehlen. Damit bleibt das Ziel der Eingriffsregelung, der Erhalt des Status quo an Funktionen und Werten des Naturhaushalts, systematisch unerreicht. Mögliche Lösungsansätze haben sich sowohl in Deutschland, insbesondere seit 1998 mit der Flexibilisierung der Eingriffsregelung im BauGB, als auch in den USA entwickelt. Während in Deutschland die Kommune den Ausgleich nun bereits vor dem Eingriff auf externen Flächen anstelle des Vorhabenträgers in die Hand nehmen und sich die Kosten zurückerstatten lassen kann (bürokratischer Ansatz), hat sich in den USA ein kontrollierter Markt für Ausgleichsleistungen etabliert. In den USA werten zunehmend private Unternehmen Feuchtgebiete auf und verkaufen die auf diese Weise erwirtschafteten Ökopunkte an Vorhabenträger (marktwirtschaftlicher Ansatz).Im Rahmen der Promotion werden die unterschiedlichen institutionellen Ausgestaltungen - Ausgleich durch den Vorhabenträger auf dem Eingriffsgrundstück- Ausgleich durch die Kommune mittels Flächen- bzw. Maßnahmenbevorratung ("Ökokonto")- Ausgleich durch Handel mit Ökopunktenökonomisch analysiert, bewertet und auf ihre Vorteilhaftigkeit für die kommunale Praxis in Deutschland überprüft. Die Evaluationskriterien werden aus der Institutionenökonomie abgeleitet. Ziel der Arbeit ist es, Empfehlungen für die Ausgestaltung der Eingriffsregelung zu formulieren und langfristig einen Beitrag für den erfolgreichen Vollzug der Eingriffsregelung zu leisten.

Förderzeitraum:
01.02.2003 - 31.05.2006

Institut:
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Institut für Lebensmittel- u. Ressourcenökonomie
Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen

Betreuer:
Prof. Dr. Karin Holm-Müller

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