Umweltqualitätsziele im Gewässerschutzrecht. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Beispiel Sachsens

Stipendiatin/Stipendiat: Dr. Juliane Albrecht

Gegenstand des Dissertationsvorhabens ist es, das in den letzten Jahren immer stärker ins Zentrum der Diskussion gerückte Konzept der Umweltqualitätsziele zu analysieren und auf seine Leistungsfähigkeit im Bereich des Gewässerschutzes zu untersuchen.Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Umweltqualitätsziele für das Oberflächen- und Grundwasser des Art. 4 EG-Wasserrahmenrichtlinie, die in das deutsche Gewässerschutzrecht umzusetzen sind. Da dem Bund auf dem Gebiet des Gewässerschutzrechts lediglich eine Rahmenkompetenz zusteht, obliegt die Umsetzung dieser Ziele einschließlich des zur Zielerreichung erforderlichen planungsrechtlichen Instrumentariums größtenteils den Ländern. Angesichts der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland stellt sich dabei die Frage, welche Umsetzungsspielräume für den Gewässerschutz sich unter rechtlichem Aspekt ergeben. Im Hinblick auf die in der Wasserrahmenrichtlinie geforderte Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten sind aber auch die Erfordernisse einer Koordinierung mit anderen Bundesländern sowie benachbarten Staaten als betroffenen Gewässerunter- oder -oberliegern in die Überlegungen einzustellen. Um hierbei angesichts der sechzehn Bundesländer nicht ins Uferlose zu geraten, soll die Untersuchung am Beispiel des Freistaates Sachsen erfolgen.Ziel des Dissertationsvorhabens ist es, zu zeigen, welchen Beitrag ein qualitätsorientierter Regelungsansatz für einen nachhaltigen Gewässerschutz zu leisten vermag.

Förderzeitraum:
01.11.2003 - 31.10.2005

Institut:
Technische Universität Dresden
Juristische Fakultät

Betreuer:
Prof. Dr. Dieter Wyduckel

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