Die Sanierung von Biodiversitätsschäden nach der europäischen Umwelthaftungsrichtlinie

Stipendiatin/Stipendiat: Dr. Carolin Kieß

Gegenstand der Arbeit ist die Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden vom 21. April 2004. Die Richtlinie, die anders als ihre Vorläufer einen öffentlich-rechtlichen Regelungs-ansatz verfolgt, enthält erstmals eine weitreichende Verantwortlichkeit für sog. ökologische Schäden, die in den Rechtsordnungen der meisten Mitgliedsstaaten bislang nur lückenhaft erfasst sind. Das Promotionsvorhaben konzentriert sich auf die Vorgaben zur Sanierung von Schädigungen an nach der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten und Lebensräumen, einem der drei Schutzgüter der Umwelthaftungsrichtlinie. Wesentliche Elemente der Regelung orientieren sich an Bestimmungen des US-amerikanischen Umweltrechts, insbesondere dem Oil Pollution Act (OPA) aus dem Jahre 1990. Daher sind Ausmaß und Einfluss dieser Rezeption zu analysieren. Auch kann die Heranziehung der US-amerikanischen Erfahrungen Aufschluss über die zu erwartenden Wirkungen der Umwelthaftungsrichtlinie geben. Ziel der Richtlinie ist es, ?auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu schaffen? (Art. 1 RL 2004/35/EG). Die Mitgliedsstaaten haben bis 2007 Zeit, die Richtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht umzusetzen. Das Vorhaben befasst sich daher weiterhin mit aktuell anstehenden Fragen zur Umsetzung im deutschen Recht unter Berücksichtigung der europarechtlichen und grundgesetzlichen Vorgaben.

Förderzeitraum:
01.07.2004 - 30.04.2006

Institut:
Hochschule Mannheim
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie

Betreuer:
Prof. Dr. Hans-Joachim Cremer

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