Umweltqualitätsziele der EU und deren innerstaatliche Umsetzung am Beispiel des Luftreinhalterechts

Stipendiatin/Stipendiat: André Rosenboom

Die Umsetzung der Umweltqualitätsvorgaben der Europäischen Union in der Bundesrepublik hat sich als problematisch erwiesen, insbesondere die Umsetzung der neuen Luftqualitätsrichtlinien. Diese hatte die EU erlassen, um die Luftverschmutzung insbesondere durch Industrie und Verkehr einzudämmen. Sie wollte damit die Qualität der Luft verbessern bzw. sicherstellen. Diese Richtlinien geben Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe vor, die nicht überschritten werden dürfen. Die Mitgliedstaaten sind gemeinschaftsrechtlich verpflichtet, diese Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Hierbei verlangt das Europäische Recht, dass das Richtlinienrecht innerstaatlich auch tatsächlich verwirklicht wird. Die Umsetzung des qualitätsbezogenen Ansatzes des neuen EG-Luftreinhalterechts stellt Deutschland vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Grund dafür ist insbesondere der strukturell vollständig andere, nämlich quellenbezogene Ansatz im deutschen Luftreinhalterecht. Es sind Vollzugsdefizite zu erwarten und es bestehen Unklarheiten insbesondere die rechtliche Verbindlichkeit der ins deutsche Recht übernommenen Luftqualitätswerte betreffend. Die Rechtsstellung der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Bürger ist noch ungeklärt. Ein großes Problem stellt die Durchsetzung der EG-Luftqualitätsvorgaben bei Überschreiten der Grenzwerte durch den Verkehr dar.Mit dieser Forschungsarbeit sollen die Defizite der bisherigen Umsetzung aufgezeigt und Vorschläge erarbeitet werden, wie eine gelungene Implementation des Gemeinschafts-rechts in das nationale Recht aussehen könnte.

Förderzeitraum:
01.06.2004 - 31.03.2007

Institut:
Universität Osnabrück

Betreuer:
Prof. Dr. Martin Gellermann

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