Die Strukturen der Verwaltungszusammenarbeit in der novellierten Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 im Vergleich zur Verordnung Nr. 259/93 und zu völkerrechtlichen Regelungen

Stipendiatin/Stipendiat: Dr. Katrin Thomsen

Es bestehen hohe Anreize Abfall, insbesondere auch illegal, zu verbringen. Deshalb ist ein Ordnungsrahmen erforderlich, der eine umweltverträgliche Entsorgung sicherstellt und illegalen Verbringungen entgegenwirkt.Dies ist auf europäischer Ebene die Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006, die seit Juli 2007 gilt. Neben dieser Verordnung ist die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten bedeutend, denn so sind an jeder grenzüberschreitenden Verbringung von Abfall in der Europäischen Union mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligt.Wesentliches Ziel des Forschungsvorhabens ist deshalb die Darstellung und Analyse der Verwaltungszusammenarbeit im Recht der grenzüberschreitenden Abfallverbringung in der Europäischen Union. Dabei vergleiche ich die Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 mit ihrer Vorgängerregelung und dem entsprechenden Völkerrecht. So möchte ich unter anderem klären, ob die Verwaltungszusammenarbeit dem Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Abfallverbringung dient und ob die Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 den Problemen bei der Abfallverbringung angemessen ist.

Förderzeitraum:
01.06.2008 - 31.07.2009

Institut:
Universität Osnabrück
Institut für Europäische Rechtswissenschaft
Fachbereich Rechtswissenschaften

Betreuer:
Prof. Dr. Jens-Peter Schneider

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