Strategien zur Substitution umweltgefährdender Stoffe im europäischen und deutschen Gefahrstoffrecht

Stipendiatin/Stipendiat: Dr. Anna Katharina Seulen

In Reaktion auf wachsende wissenschaftliche Erkenntnisse über das Schädigungspotential chemischer Substanzen hat das Gefahrstoffrecht in den letzten Jahrzehnten eine stetige Verdichtung erfahren. Nicht zuletzt durch die Einführung der sog. REACH-Verordnung ist für die Zukunft ein nie gekanntes Ausmaß an Informationen über die von chemischen Stoffen ausgehenden Umweltrisiken zu erwarten. Gleichzeitig zeigt sich unter anderem an der Ausgestaltung des Zulassungsverfahrens unter REACh eine Entwicklung des Rechts hin zu einer Förderung des Ersatzes von dergestalt als besorgniserregend identifizierten Stoffen durch weniger besorgniserregende Stoffe oder Technologien. Ausgehend von der Erkenntnis, dass eine Vielzahl besonders besorgniserregender Chemikalien begleitend kaum adäquat kontrolliert werden können und häufig trotz bereits vorhandener, zuverlässiger Alternativen weiter vertrieben und genutzt werden, können solche gesetzlichen Ansätze einen wertvollen Beitrag zu einem effektiven SChutz der Umwelt vor umweltgefährdenden Stoffen bieten. Allerdings steht das Recht hier vor einer anspruchsvollen Aufgabe, bezüglich der sich unter anderem die folgenden Fragen stellen: Welche rechtlichen Vorgaben und Grenzen bestehen für eine rechtliche Substitutionsförderung im Gemeinschaftsrecht und deutschen Recht? Wie sind ökonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen? Inwieweit kann und soll durch gesetzliche Substitutionsansätze über die Risikominimierung hinaus ein Bogen zu mehr Nachhaltigkeit der Herstellung und Nutzung chemischer Substanzen geschlagen werden?Wie können rechtliche Substitutionsansätze möglichst effektiv ausgestaltet werden? In diesem Zusammenhang erscheinen Aspekte wie die Implementierung untergesetzliche Anleitungen zu dem wissenschaftlich komplexen Vorgang der Alternativenbewertung, die Evaluierung rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Nutzbarmachung von unter einem Regelungsbereich gewonnenem Alternativenwissen für andere Risiko-bewertungssysteme sowie die Etablierung von Strukturen der Überprüfbarkeit und Sanktionierbarkeit der Nichtbefolgung gesetzlicher Verpflichtungen. berücksichtigungswert. Angesichts der Vielfalt der hiermit verbundenen Rechtsfragen setzt sich die vorliegende Arbeit zum Ziel, momentane bzw. zukünftig zu erwartende Substitutionsanstöße im Gefahrstoffrecht herauszuarbeiten und auf ihre Vereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Umweltrechtsstandards zu analysieren.

Förderzeitraum:
01.11.2009 - 31.10.2011

Institut:
Universität Leipzig
Institut für Umwelt- und Planungsrecht

Betreuer:
Prof. Dr. Wolfgang Köck

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