Umweltvorsorge als Verfassungsprinzip im europäischen Vergleich am Beispiel der Risiken der elektromagnetischen Felder von Mobilfunkanlagen

Stipendiatin/Stipendiat: Silvia Delgado del Saz

In kurzer Zeit hat das Vorsorgeprinzip eine weite Ausbreitung erfahren und scheint heutzutage überall anwesend zu sein. Darüber hinaus wurde die Umweltvorsorge in mehreren Rechtsordnungen Rechtsprinzip mit Verfassungsrang aufgewertet. Beispielsweise wurde dieser Grundsatz mit dem Maastrichter Vertrag von 1992 im europäischen Primärrecht sowie 2006 in der französischen Charte de l´Environnement verankert. In anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland und ansatzweise Spanien wird das Prinzip aus dem Verfassungstext abgeleitet.
Als Hauptursache seines „Erfolgs“ wird die Offenheit des Vorsorgeprinzips gesehen, die aber zugleich wegen ihrer inhaltlichen Konturlosigkeit sein Hauptkritikpunkt ist. Insbesondere im Hinblick auf die Mitgliedstaaten der EU wird behauptet, dass zwischen den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen erhebliche Unterschiede hinsichtlich seiner Definition, seines normativen Gehalts und seiner Implementationskriterien bestehen. Diese inhaltliche Offenheit beeinträchtigt die verfassungsrechtliche Verbindlichkeit des Vorsorgeprinzips und verhindert die Ausformung von gemeinsamem Verfassungsrecht im europäischen Umweltverbund. Anhand einer Analyse der Vorsorge als umweltrechtliches Verfassungsprinzip sollen im Bereich der Risiken durch elektromagnetische Felder von Mobilfunkanlagen Inhalt und rechtliche Wirkungen dieses Grundsatzes in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten festgestellt werden.

 

 

Förderzeitraum:
01.12.2011 - 31.05.2014

Institut:
TU Dresden Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen

Betreuer:
Prof. Christina Dornack

E-Mail: E-Mail schreiben