Konkrete Nachhaltigkeit - Welche Natur wir für zukünftige Generationen erhalten sollten

Stipendiatin/Stipendiat: Dr. Aurélie Halsband

 

Welche Natur wir für zukünftige Generationen erhalten sollten. Martha Nussbaums Fähigkeitenansatz als Leitfaden für die Konkretisierung intergenerationeller Pflichten zur Erhaltung der Biodiversität.

Wie lässt sich für den Schutz der Natur und insbesondere für die Erhaltung der biologischen Vielfalt argumentieren? Gegenüber wem sind wir zu dem schonenden Umgang mit (biodiverser) Natur verpflichtet? Insbesondere in politischen Argumentationsgängen wird der Naturschutz und die Notwendigkeit der Erhaltung der Biodiversität häufig mit Rekurs auf die Ansprüche zukünftiger Generationen begründet. Dabei ist zum einen (philosophietheoretisch) unklar, wie weit das Argument der intergenerationellen Verpflichtung tatsächlich trägt. Zum anderen ist unklar, ob sich diese Argumentation auch bezüglich des Biodiversitätsschutzes einsetzen lässt. Das Ziel dieses Promotionsvorhabens ist die Begründung und Ausgestaltung intergenerationeller Pflichten zur Erhaltung der Biodiversität. Das „politische“ Argument für den Naturschutz wird auf den Fokus der Biodiversität angewandt und argumentativ unterfüttert.

In einem ersten Schritt wird gezeigt, warum und inwieweit Biodiversität Element eines guten menschlichen Lebens ist und inwieweit sich daraus Argumente für ihre Erhaltung ableiten lassen. Als Leitfaden für die Abhängigkeiten zwischen Erfahrungs- und Nutzungsmöglichkeiten (biodiverser) Natur und allgemeinen Voraussetzungen eines guten Lebens dient Martha Nussbaums Fähigkeitenansatz (Capabilities Approach).

Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt für die Anerkennung moralischer Pflichten zur Erhaltung der Biodiversität gegenüber zukünftigen Generationen argumentiert. Die Forderung, Biodiversität zu erhalten wird in Abhängigkeit von ihrem Beitrag zu einem guten menschlichen Leben begründet. Im Rahmen der Ausgestaltung der dazugehörigen intergenerationellen Pflichten entstehen sieben Leitlinien staatlichen Handelns, die entsprechende Maßnahmen der Biodiversitätserhaltung mit Blick auf die Ansprüche zukünftiger Generationen anleiten können.

Förderzeitraum:
01.07.2012 - 30.06.2015

Institut:
Georg-August-Universität Göttingen
Philosophisches Seminar

Betreuer:
Prof. Dr. Holmer Steinfath

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