Umweltlenkungsabgaben zur Umsetzung von Art. 9 Wasserrahmenrichtlinie - zugleich ein Beitrag zur Weiterentwicklung der bundesdeutschen Abwasserabgabe

Stipendiatin/Stipendiat: Harry Schindler

Durch die Erhebung einer Abgabe auf den Verzehr von Umweltressourcen - etwa in Form der Einleitung von Schadstoffen in Gewässer - kann theoretisch ein gesellschaftliches optimales Level an "Umweltverschmutzung" realisiert werden (Ausgleich der Interessen unterschiedlicher Nutzungsinteressenten). In der Praxis gestaltet sich diese Aufgabe jedoch schwierig. Zum einen bestehen erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf das Ausmaß der Nutzungsinteressen (ökonomisch: Schaden der Umweltverschmutzung bei Geschädigten und Kosten von Vermeidungsmaßnahmen der Schädiger). Darüber hinaus müssen Umweltabgaben an eine Vielzahl von rechtlichen und politischen Restriktionen angepasst werden, etwa parallel bestehende ordnungsrechtliche Instrumente oder verteilungspolitische Zielsetzungen.

Seit der Verabschiedung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000) sind die Mitgliedstaaten erstmals angehalten, Gewässerschutzmaßnahmen auch nach dem Effizienzkriterium zu gestalten (Art. 9). Umweltabgaben können ein wichtiger Baustein in einer entsprechenden Strategie sein. Die Realisierung von Effizienzgewinnen erfordert allerdings pragmatische Lösungen im Hinblick auf die genannten Herausforderungen (Informationsdefizite, institutionelle Restriktionen).

Die vorliegende Arbeit untersucht, wie eine Umweltabgabe auf Abwasseremissionen unter den aktuellen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen gestaltet sein muss. Nach Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen und Rezeption bereits vorhandener Lösungsvorschläge für verschiedene Informationsdefizite erfolgt eine vertiefte Analyse von Problemen, die für den Abwassersektor charakteristisch bzw. einschlägig sind. Hierzu zählen starke Belastungsschwankungen, die räumliche und zeitliche Varianz der Schäden, die institutionelle Abschirmung sog. Indirekteinleiter vom Abgabensignal, verteilungspolitische Zielsetzungen sowie die Beschränkung der Anreize durch das Ordnungsrecht.

Die bisherigen Ergebnisse zeigen zunächst, dass alle maßgeblichen Anwendungsvoraussetzungen im Abwassersektor erfüllt sind. Informationsprobleme bezüglich der Schadenshöhe können und müssen mittels politischer Zielsetzung und Versuch- und Irrtums-Verfahren überwunden werden. In Bezug auf die sektorspezifischen Probleme kann festgehalten werden, dass Belastungsschwankungen durch die Gewichtung des Abgabesatzes mittels eines (in der Höhe politisch zu bestimmenden) Streuungsfaktors auf ein gewünschtes Maß beschränkt werden können, ebenfalls im Versuch- und Irrtums-Verfahren. Die Berücksichtigung räumlich und zeitlich variierender Schäden wiederum kann aufgrund der Vielzahl an Faktoren und der hohen Unsicherheit nur anhand ausgewählter Proxys erfolgen, unter denen die Bevölkerungsdichte im EInzugsgebiet maßgeblich ist.

Im dritten Teil der Untersuchung werden auf Basis der vorangegangenen Ergebnisse konkrete Vorschläge zur Reform der deutschen Abwasserabgabe entwickelt. Im Zentrum stehen hierbei die Gestaltung des Abgabesatzes, des Tarifes und der Bemessungsgrundlage, sowie die Verwendung des Aufkommens.

Förderzeitraum:
01.04.2014 - 30.06.2018

Institut:
Universität Leipzig
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Institut für Infrastruktur und Ressourcenmanagement

Betreuer:
Prof. Dr. Erik Gawel

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