Naturschutzrechtliche Probleme bei der Zulassung und Planung von Windenergieanlagen auf dem Land

Stipendiatin/Stipendiat: Dr. Joyce von Marschall

Gegenstand der Dissertation soll eine kritische Auseinandersetzung mit der Frage sein, in welchem Umfang naturschutzrechtliche Belange die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen beeinflussen. Insbesondere die Bedeutung des Bundesnaturschutzgesetzes für die Planung, den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen sowie für das Repowering soll untersucht werden.

Zur anschaulichen Darstellung der aufgeworfenen umweltrechtlichen Fragestellungen bietet es sich an, diese anhand der einzelnen verfahrensrechtlichen Schritte beim Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen zu erörtern.
Es bestehen mehrere Möglichkeiten, wie die Umsetzung von WEA bereits auf Planungsebene unter Berücksichtigung umweltrechtlicher Belange sichergestellt und gesteuert werden kann.

In Frage kommt einerseits auf überörtlicher Ebene die Raumordnungsplanung, andererseits kann die Gemeinde auf örtlicher Ebene die Grundlage solcher Vorhaben sowohl über den Flächennutzungsplan als auch über den Bebauungsplan verbindlich gestalten. Im Rahmen der Darstellung dieser Planungsinstrumente sollen die umweltrechtlichen Anforderungen besonders hervorgehoben werden.

Schließlich ist das Genehmigungsverfahren für das einzelne Vorhaben in Gesamtschau mit der etwaigen planungsrechtlichen Grundlage entscheidend für die konkrete Umsetzung von Windenergieanlagen. Hierbei soll besonders zu den habitat- und artenschutzrechtlichen Vorgaben Stellung genommen werden, die für den Fall der Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens nunmehr eine besondere Bedeutung und Wichtigkeit erlangt haben. Hierbei ist kritisch zu hinterfragen, ob gerade der besondere Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes zu streng ist.

Nach umfassender Aufarbeitung der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen soll am Ende der Untersuchung insbesondere durch Abgleich mit der behördlichen Praxis auf Genehmigungsebene der rechtliche status quo zusammengefasst werden. Sollte sich gezeigt haben, dass die bestehenden rechtlichen Vorgaben nicht hinreichend sind, um den weiteren Ausbau von Windenergie im gewünschten Ausmaß zu gewährleisten, sollen Vorschläge formuliert werden, inwieweit dieses Ziel gegebenenfalls durch Gesetzesänderungen erreicht werden kann.
 

Förderzeitraum:
01.12.2013 - 30.11.2014

Institut:
Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft Lehrstuhl Öffentliches Recht IV

Betreuer:
Prof. Dr. Hermann Pünder

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