Förderung der Erneuerbaren Energien im deutschen und türkischen Rechtssystem - eine rechtsvergleichende Analyse im Schwerpunkt auf der Förderung von Windenergie an Land -

Stipendiatin/Stipendiat: Dr. Saban Sincar

Die Energiepolitik gehört zu den Hauptaufgaben eines jeden Staates. Da die konventionellen Energieträger wie Erdöl oder Gas in vielen Ländern nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind, greifen viele Länder vermehrt auf den Einsatz der erneuerbaren Energien. Damit verfolgen sie insbesondere zwei Ziele: Verringerung der Importabhängigkeit sowie eine umweltgerechtere Energiepolitik.
Da die Stromerzeugung durch die erneuerbaren Energien gegenüber den konventionellen Energieträgern aber in der Regel nicht mithalten kann, gibt es in bereits 145 Ländern unterschiedlichste Fördermechanismen. So ist es mit vielen Unterschieden auch in Deutschland sowie in der Türkei.
Das deutsche EEG dient in der Welt als Vorbildgesetz und weist eine relativ lange Historie auf. Bereits die Entwicklung der gesetzlichen Förderelemente - angefangen mit festen Einspeisevergütungen bis hin zur Öffnung der optionalen Direktvermarktung – ist einzigartig. Die kürzlich eingeführte verpflichtende Direktvermarktung sowie die geplante Einführung von Ausschreibungen im Jahre 2016 lassen die Weiterentwicklung des Rechts besonders interessant bleiben.
Hingegen ist das türkische EEG jünger und wurde zudem nur einmal reformiert. Da Türkei energiepolitisch vor sehr großen Aufgaben steht und eine sehr hohe Exportabhängigkeit aufzuweisen hat, strebt sich den erheblichen Ausbau der erneuerbaren Energien an. Obwohl sie ein großes Potential im Bereich der erneuerbaren Energien – insbesondere Windkraft und Solarenergie - aufzuweisen hat, ist der Ausbau nicht vorangeschritten. Dies soll sich nach der Vorstellung der Regierung auch aufgrund der Bemühungen im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen in der Zukunft ändern.
Gerade die unterschiedlichen Umstände, in der sich die beiden Länder rechtlich, politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich befinden, machen eine vergleichende Untersuchung und Analyse lohnenswert. Gerade auch Dynamik und stetige Entwicklung des Rechts der erneuerbaren Energien stellen eine besondere Herausforderung im Rahmen des Dissertationsvorhabens dar.
Der Schwerpunkt des Dissertationsvorhabens liegt auf der Windkraft an Land, da diese erneuerbare Energiequelle in beiden Ländern eine außerordentlich wichtige Position im Energiemix hat und diese Position stark ausgebaut werden soll.
Die Vor- und Nachteile der Windkraft sollen ergründet und ein Vergleich der rechtlichen Förderinstrumente kritisch vorgenommen werden. Insbesondere wird angestrebt, Lösungsvorschläge für die stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien in der Türkei anzubieten. Die hohen politischen Spannungen, die im Nahen Osten auch aufgrund der energiepolitischen Machtkämpfe bestehen, können durch den Einsatz von erneuerbaren Energien vielleicht nicht vollständig aufgehoben werden. Es ist jedoch außer Zweifel, dass sie diesen Spannungszustand durch lokale Energiegewinnung abmildern können. Daher versteht sich dieses Dissertationsvorhaben auch als ein Beitrag zum Frieden im Nahen Osten und somit als ein Beitrag zur Sicherheit der Welt über die regionalen Grenzen hinaus.

Förderzeitraum:
01.07.2016 - 30.06.2018

Institut:
Universität zu Köln
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Professur für Öffentliches Recht

Betreuer:
Prof. Dr. Daniela Winkler

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