Regulierung von Smart Metering im Lichte der Grundrechte des privaten Energieverbrauchers - Rahmenbedingungen und Grenzen eines grundrechtskonformen Einsatzes regulatorischen Zwangs zur Verbreitung von Smart Metering in Privathaushalten unter Berücksichtigung entsprechender Vorgaben des Unionsrechts

Stipendiatin/Stipendiat: Natalie Kopplow (ehemals McCutcheon)

Als Smart Metering wird die Nutzung digitaler und kommunikationsfähiger Strommesstechnik bezeichnet. Smart Meter sind Stromzähler, die in der Lage sind, Informationen über Stromerzeugung oder -verbrauch und über das Stromnetz in Echtzeit zu erfassen und den beteiligten Akteuren wechselseitig zu kommunizieren. Sie gelten als Basisinfrastruktur eines sog. Smart Grid, in dem alle Marktteilnehmer und letztlich alle an die Stromversorgung angeschlossenen Geräte über Informations- und Kommunikationstechnologie verbunden und steuerbar sind. Ein Smart Grid kann die Integration dezentraler Stromerzeugung aus fluktuierend verfügbaren Energieressourcen wie Sonne und Wind erleichtern. So liefert es die technischen Voraussetzungen für variable Tarife, die ökonomische Anreize dafür setzen, den Stromverbrauch an die Erzeugungssituation anzupassen. Die Potentiale eines Smart Grid für eine ökonomisch sinnvolle Verwirklichung der Energiewende und das Erreichen der Klimaschutzziele sind somit bedeutend.

In Deutschland hat eine marktgetriebene Verbreitung von Smart Metering bislang nicht in nennenswertem Umfang stattgefunden. Mit dem im September 2016 in Kraft getretenen Messstellenbetriebsgesetz werden auch private Verbraucher verpflichtet, den Einbau eines Smart Meters zu dulden und diesen in gewissem Umfang zu nutzen. Die große Mehrheit der Verbraucher trifft diese Pflichten ab 2020. Mit der zwangsweisen Einführung von Smart Metering sollen nicht zuletzt entsprechende Vorgaben des EU-Gesetzgebers umgesetzt werden.

In einem Privathaushalt ermöglicht die detaillierte Erfassung des Stromverbrauchsverhaltens durch Smart Meter jedoch immer auch die Erstellung detaillierter Profile der privaten Lebensgestaltung der Bewohner. Die gesetzliche Verpflichtung privater Verbraucher zur Nutzung der sensiblen Infrastruktur stellt daher einen Eingriff in deren auf EU- und nationaler Ebene durch verschiedene Grundrechte geschützte (häusliche) Privatheit dar.

Trotz der großen praktischen Relevanz ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Grundrechtskonformität einer verpflichtenden Einführung von Smart Metering in Privathaushalten bislang nicht erfolgt. Hier setzt das vorliegende Dissertationsprojekt an. Nach einer Einführung in die technischen und ökonomischen Grundlagen (Kapitel 1) wird die Entwicklung und aktuelle Ausgestaltung der verpflichtenden Einführung von Smart Metering in Privathaushalten auf EU- und nationaler Ebene dargestellt (Kapitel 2). Mit entsprechend geschärftem Problembewusstsein werden sodann die bei verpflichtenden Einführung von Smart Metering in grundrechtlicher Hinsicht zu beachtenden Rahmenbedingungen auf EU- und nationaler Ebene abstrakt herausgearbeitet (Kapitel 3). Zugunsten einer in sich geschlossenen Darstellung liegt der Fokus dabei auf dem grundrechtlichen Schutz der (häuslichen) Privatheit. Ausgehend von diesen zu beachtenden Rahmenbedingungen wird die aktuelle Regulierung auf ihre tatsächliche Grundrechtskonformität hin untersucht (Kapitel 4). Soweit diese bejaht wird, soll so ein Beitrag zur Akzeptanz einer legitimen Zwangsdigitalisierung geleistet und Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden. Soweit grundrechtliche Schwachstellen identifiziert werden, sollen konkrete Gestaltungsvorschläge politische Entscheidungsträger dabei unterstützen, erforderliche Anpassungen der Regulierung zu forcieren.

Förderzeitraum:
01.12.2016 - 31.10.2019

Institut:

Julius-Maximilians-Universität Würzburg Juristische Fakultät Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europarecht

Betreuer:
Prof. Dr. Markus Ludwigs

E-Mail: E-Mail schreiben

Publikationen:

  • Strom-Flatrates: Legales und legitimes Tarifmodel?
    EnWZ 2018, S. 344-348