Bauleitplanung und Genehmigungsverfahren unter dem störfallrechtlichen Abstandsgebot als Beitrag zu einer flächensparenden und umweltgerechten Innenentwicklung

Stipendiatin/Stipendiat: Hendrik Tietz

Mit der Arbeit soll untersucht werden, welche Möglichkeiten für die städtebauliche Entwicklung im Umfeld sog. Störfallbetriebe bestehen. Im Mittelpunkt des Dissertationsvorhabens steht das Abstandsgebot aus Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie. Nach dieser raumbezogenen Vorschrift ist bei der Planung ein angemessener Sicherheitsabstand zwischen Störfallbetrieben einerseits und den sog. Schutzobjekten (z.B. Wohngebieten, öffentlich genutzten Gebäuden) andererseits zu wahren. Liegt kein Plan vor oder hat eine bestehende Planung das Abstandsgebot nicht berücksichtigt, so ist dem Europäischen Gerichtshof und dessen Müksch-Rechtsprechung zufolge eine Berücksichtigung innerhalb des Genehmigungsverfahrens - sowohl von Störfallbetrieben als auch von Schutzobjekten - gefordert. Jedoch liegen diese Betriebe häufig in historisch gewachsenen Gemengelagen – also in unmittelbarer, den angemessenen Sicherheitsabstand unterschreitender Nähe zu Schutzobjekten. Die Erweiterung und Änderung bestehender Nutzungen und die bauliche Nutzung von Freiflächen in diesen Bestandsquartieren wird durch das Abstandsgebot ebenso eingeschränkt wie die Erweiterung der Störfallbetriebe. Gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs muss auch in diesen Quartieren eine städtebauliche Entwicklung möglich sein. Dies wurde auch vom Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht erkannt, die den planenden Gemeinden und den Genehmigungsbehörden Spielräume zuerkennen, um Abstände gering zu halten bzw. als Folge einer (nachvollziehenden) Abwägung zu unterschreiten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ball ins Spielfeld der Planung gelegt, die bisher jedoch häufig untätig geblieben ist. Dies könnte auch eine Folge unklarer rechtlicher Rahmenbedingungen und daraus folgender Unsicherheiten in der Praxis sein. Daher möchte ich den strittigen Auslegungsfragen und den bestehenden Unklarheiten über die rechtssicherere Abstandsbestimmung in Gemengelagen mit Lösungsvorschlägen entgegentreten. Hierbei wird auch die geplante Verrechtlichung der Abstandsbestimmung durch eine TA Abstand eine Rolle spielen. Auch werde ich mich mit dem Beitrag des anlagenbezogenen Immissionsschutzrechts für die Lösung städtebaulicher Konflikte und schließlich den Möglichkeiten der Überplanung der Quartiere auseinandersetzen. Die Arbeit soll so einen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung unter Beibehaltung eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt leisten.

Förderzeitraum:
01.12.2017 - 30.11.2020

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