Phasenspezifischer Rechtsschutz im Netzausbau - Eine Neubewertung vor dem Hintergrund erweiterter Verbandsklagebefugnisse?

Stipendiatin/Stipendiat: Sarah Langstädtler

Bei der Überprüfung von Entscheidungen in mehrstufigen Verwaltungsverfahren, sog. Planungskaskaden, ist im deutschen Rechtssystem im Wesentlichen das Modell des konzentrierten Rechtsschutzes vorgesehen. Dabei ist ein Rechtsschutz nur gegen die Entscheidung der letzten Verfahrensstufe eröffnet, innerhalb dessen die Verfahrensentscheidungen der vorgelagerten Verfahrensstufen inzident überprüft werden. Diesem Rechtsschutzmodell steht der phasenspezifische Rechtsschutz gegenüber, wobei Entscheidungen der jeweiligen Verfahrensstufe direkt in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren überprüft werden können. Unabhängig davon, für welches Rechtsschutzmodell sich der Gesetzgeber in einer Planungskaskade entscheidet, gilt dieses in der Regel gleichermaßen für den subjektiven Rechtsschutz durch die Individual- und die objektive Rechtskontrolle durch die Verbandsklage, losgelöst von den unterschiedlichen Zielsetzungen dieser Klageverfahren.

In den vergangenen Jahren führte die Gesetzes- und Rechtsprechungsentwicklung insbesondere auf der Ebene des Völker- und Unionsrechts im Bereich des Umweltrechts zu erweiterten Verbandsklagebefugnissen. Verbandsklägern ist zur Überprüfung der Einhaltung umweltbezogener Bestimmungen durch private oder behördliche Handlungen bzw. Unterlassungen ein möglichst weiter Zugang zu Gericht zu gewähren. Wenn Verbandskläger Entscheidungen in Planungskaskaden mit Berührung zu umweltbezogenen Bestimmungen jedoch nur inzident durch Anfechtung der letztstufigen Planungsentscheidung überprüfen lassen können, könnte dieses Rechtsschutzmodell den erweiterten Verbandsklagebefugnissen widersprechen. Aufgrund dessen steht in Frage, ob die deutsche Ausgestaltung der Verbandsklagebefugnisse trotz ihrer Novellierung im Mai 2017 mit den völker- und unionsrechtlichen Vorgaben konform ist.

Dies soll am Beispiel des Rechtsschutzes gegen die Bundesfachplanung im Rahmen des gestuften Genehmigungsverfahrens für Hochspannungsleitungen untersucht werden. Gegen die Entscheidung der Bundesfachplanung ist ein phasenspezifischer Rechtsschutz gesetzlich ausgeschlossen. Verbands- und Individualkläger werden in der Hochspannungsleitungsplanung auf den konzentrierten Rechtsschutz gegen den letztstufigen Planfeststellungsbeschluss verwiesen. Für dieses Rechtsschutzmodell entschied sich der Gesetzgeber ebenfalls in der vergleichbar aufgebauten Fernstraßenplanung. Dass dies allerdings nicht der einzige Weg ist,  Rechtsschutzmöglichkeiten in politisch hoch umstrittenen Bereichen des Energierechts einzuräumen, zeigt der Vergleich zu der Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle. Dort konstruierte der Gesetzgeber sogar einen phasenspezifischen Verbandsklagerechtsschutz gegen die Auswahlentscheidung für untertätige Erkundungen.

Die Arbeit untersucht die Frage, inwiefern Verbandsklägern vor dem Hintergrund der erweiterten Verbandsklagebefugnisse und auch Individualklägern phasenspezifisch gegen die Entscheidung der Bundesfachplanung Rechtsschutz einzuräumen ist.

Förderzeitraum:
01.01.2018 - 31.12.2019

Institut:
Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft

Betreuer:
Prof. Dr. Claudio Franzius

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Publikationen:

  • Gebot von Equal Pay und Equal Treatment zugunsten von Leiharbeitnehmern und die Richtlinie 2008/104/EG
    S. Langstädtler, Gebot von Equal Pay und Equal Treatment zugunsten von Leiharbeitnehmern und die Richtlinie 2008/104/EG, in: Butz/Rupp (Hrsg.), Noerr Academy: Wissenschaft trifft Praxis - Arbeits-recht 2011, Norderstedt 2012, S. 231-260
  • FG München: Keine Stromsteuer für Stromverluste in Betriebsnetzen eines Versorgers
    N. Liebheit/S. Langstädtler, FG München: Keine Stromsteuer für Stromverluste in Betriebsnetzen eines Versorgers, in: InfrastrukturRecht (IR) 10/2015, S. 233
  • BGH: Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme einer Anlage in KWK nach dem 31.12.2008 maßgebend für erhöhten KWK-Bonus nach § 66 I Nr. 3 S. 1 EEG 2009
    S. Langstädtler/H. Thomas, BGH: Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme einer Anlage in KWK nach dem 31.12.2008 maßgebend für erhöhten KWK-Bonus nach § 66 I Nr. 3 S. 1 EEG 2009, in: Infrastruktur-Recht (IR) 9/2015, S. 202-204