Rechtliche Aspekte des Enhanced Landfill Minings

Stipendiatin/Stipendiat: Darja Mareen Thomas

Unter Enhanced Landfill Mining (ELFM) versteht man die Methode aus Mülldeponien Rohstoffe zurückzugewinnen und wiederzuverwerten. ELFM ist bislang allerdings rechtlich weder in Deutschland noch auf Ebene der Europäischen Union geregelt. ELFM unterliegt daher großer Rechtsunsicherheit, was zur Folge hat, dass die praktische Umsetzung gehemmt wird. Dabei birgt ELFM enorme Chancen zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen, indem Primärressourcen geschont werden. In Deutschland gibt es schätzungsweise 50.000 Mülldeponien die wertvolle Rohstoffe, wie Metalle beinhalten. Allein die Schätzung für Eisen- und Stahlschrott liegt bei 25 – 100 Mio. Tonnen. Die Wiederverwertung von Rohstoffen könnte zur wirtschaftlichen und politischen Unabhängigkeit Deutschlands beitragen. Auch für Deponiebetreiber kann ELFM einen ökonomischen Vorteil darstellen. Normalerweise haben diese hohe Nachsorgekosten über mehrere Jahrzehnte für die Überwachung einer stillgelegten Deponie zu tragen. Ein ELFM-Vorhaben kostet den Betreiber nur einmalig und bringt bestenfalls noch positive Einnahmen.

Die Idee des Vorhabens ist es zur Forschungsdebatte um die rechtlichen Grundlagen des ELFM beizutragen und diesem dadurch zur zügigen praktischen Umsetzung zu verhelfen. Ziel des Vorhabens ist es auf rechtlicher Ebene zur Forschungsdebatte beizutragen, indem rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung aufgedeckt werden und ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wird, der die Genehmigung des ELFM rechtssicher ermöglicht.

In einem grundlegenden Abschnitt wurden die im Kontext des ELFM verwendeten Begriffe klar voneinander abgegrenzt. Hierbei fiel auf, dass die Begriffe des Deponierückbaus, Landfill Mining, Urban Mining und Enhanced Landfill Mining nicht einheitlich verwendet werden und es dadurch zu Missverständnissen kommt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die unterschiedliche Begriffsverwendung und Unstimmigkeiten beim Verständnis auf die sprachlichen Unterschiede im englischen und deutschen Sprachraum zurückzuführen sind.

Im Rahmen einer rechtshistorischen Analyse wurde herausgearbeitet, welche Deponien das meiste Potential für ELFM aufweisen. Dies ist möglich, weil die Abfallzusammensetzung in den Deponien ganz maßgeblich durch die geltenden abfallrechtlichen Vorschriften geregelt ist. Dabei konnte festgestellt werden, dass eine Deponie umso geeigneter ist, je älter sie ist. Zudem hat sich dabei herausgestellt, dass in den alten Bundesländern befindliche Deponie größere Erträge an wertvollen Rohstoffen zu erwarten sind.

In einem weiteren Abschnitt wurde der praktische Ablauf eines ELFM-Projektes beschrieben, um im Anschluss beurteilen zu können, nach welchen Vorschriften ein solches Vorhaben genehmigt werden könnte bzw. welche Regelungen erforderlich werden. Bei der Beschreibung wurde Wert darauf gelegt, einem technisch nicht fachkundigen Publikum ein grobes Verständnis des Ablaufes zu vermitteln und den Fokus auf die für die rechtliche Bewertung entscheidenden Punkte zu legen.

Im Fokus der Arbeit steht eine ausführliche Untersuchung nach welchen Vorschriften ein ELFM genehmigt werden könnte bzw. wo Regelungslücken bestehen. Hierbei wurde, anders als in anderen Darstellungen, zwischen dem teilweisen und vollständigen Deponierückbau unterschieden, wobei festgestellt werden konnte, dass insbesondere hinsichtlich des vollständigen Rückbaus eine Regelungslücke besteht.

Im weiterführenden Hauptteil werden bestehende Änderungsvorschläge diskutiert und eigene Regelungsvorschläge für ein Genehmigungsverfahren für das ELFM unterbreitet, die Änderungen des KrWG, des UVPG, der DepV sowie des BBodSchG nach sich ziehen.

Die Dissertation schließt mit einem Blick auf die Entwicklungen auf der Ebene der Europäischen Union und einem realistischen Ausblick auf die zeitnahe Anwendung des ELFM in Deutschland.

Förderzeitraum:
01.07.2020 - 31.07.2021

Institut:
Universität Potsdam
Professur für Öffentliches Recht
insb. Besonderes Verwaltungsrecht und -wissenschaften

Betreuer:
Prof. Dr. Alexander Windoffer

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