Bewertung des Gesundheitszustands der Einwohner - Forschungsmethodik und -analyse in dem Bereich des öffentlichen Gesundheitszustands und der Geruchsbelastung

Stipendiatin/Stipendiat: Lukasz Pachurka

WHO definiert Gesundheit als „ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens”. Dieser Zustand kann aber durch die Geruchbelastung gestört werden, was eine Art des Unbehagens unter die Einwohner einführt. Solche Geruchbelastung kann zur Übelkeit und Reizung der oberen Atemwege, zum Kopfschmerzen, sowie Erbrechen führen. Außerdem kommen auch andere Anzeichen, wie Appetitverlust, Schlaflosigkeit und Überempfindlichkeit.
Das Problem der Geruchemission und damit der Beschwerlichkeit wurde in Polen noch nicht rechtlich geregelt. Die Vorschrift über Geruchemission enthält der Art. 144 des Gesetzes vom 23.04.1964 Zivilgesetzbuch (Gesetzbuch Nr. 16, Absatz 92 mit Veränderung). Er spricht über den Immobilieneigentümer, der bei der Nutzung seiner Rechte die Tätigkeiten beschränken sollte, falls sie die Nachbarn übermäßig (gemäß der gesellschaft-wirtschaftlichen Bestimmung der Immobilien und Ortsbeziehungen) stören. Im Jahre 2005 wurde durch das polnische Normierungskomitee die Norm PN-EN 13725:2007 festgesetzt (2007 korrigiert), die eine Übersetzung der europäischen Norm EN 13725 ist. Sie beschreibt die Bestimmungsregeln der Geruchsanreicherung mit dynamischer Olfaktometrie. In den europöischen Ländern (Deutschland- VDI, Niederlanden – NVN, Frankreich- AFNOR-X-43-101) gibt es Normen über Gerüche. Um das Gebiet, auf dem potentiell die Gerüche auftauchen, zu bestimmen, nutzt man u.a. die Modelle der Gestankverbreitung. Anhand der Komputerprogramme, z.B. AUSTAL2000G berechnet man die Ausdehnung der Gestanksverbreitung nach Messungeen der Geruchemission.
Die Luftqualität ist in deutschem Recht mit dem Bundes- Immissionschutzgesetz geregelt. Für den Umweltzustand, der immer schlechter wird, sind in dem Artikel (§3(1)) Verschmutzungen verantwortlich, die sowohl Gefahr als auch Geruchbelastung auslösen können. Dieses Gesetz ermöglicht die Betrachtung der Geruchbelastung als Umweltverschmutzung.
In Deutschland wurden die Maßregeln „Gestank in der Luft“ bearbeitet. Hier wurden die Maßmethoden der Geruchemission sowie Anforderungen zur Luftqualität dargestellt. Diese Maßregeln bestimmen die Zulassungswerte eines erkannten Geruches in der Umgebung eines Unternehmens. Die Bestimmung der Zulassungswerte erfolgt durch die Durchführung einer Vergleichsuntersuchung über die Qualitätsbewertung und durch den Einfluss der Geruchspräsenz. Aufgrund des Fragebogens, gemäß der Maßregeln VDI 3883 wird der Grad der Geruchbelastung bestimmt. Laut der Maßregeln GOAA ist die Charakterisierung des Geruchs durch die Bestimmung seines Empfindungsgrades möglich, sowie seiner Art- anhand der sog. Gestanksstunden. 
Erkennung der Untersuchungsmethoden im Bereich der Bewertung des öffentlichen Gesundheitszustandes und der Geruchbelastung im Gebiet Deutschlands und der Versuch ihrer Applikation zu den polnischen Bedingungen.
Analyse der soziologischen Untersuchungen zur Bewertung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und der Geruchbelastung. Bearbeitung des Fragebogens durch die Anwendung der statistischen Mittel und Nutzung der Rückläufigmodelle. Analyse der Gefahr, die aus der Tätigkeit in der Umwelt folgt. Bearbeitung der Bewertungsangaben verbunden mit der Bewertung der Geruchbelastung.
Die Nutzung des erworbenen Wissens und der Erfahrung während der Durchführung der Untersuchung und ihrer Analyse in der weiteren wissenschaftlichen Arbeit, deren Ziel ist, Gesundheit der Bevölkerung durch die Durchführung der Geruchbelastung im Stad-, Unternehmensgebiet zu bewerten.

Förderzeitraum:
01.03.2013 - 31.08.2013

Institut:
Uppenkamp + Partner GmbH Sachverständige für Immissionsschutz

Betreuer:
Peter Wenzel

E-Mail: E-Mail schreiben

URL: http://www.uppenkamp-partner.de/