Die rechtlichen Rahmen für den Wasserschutz

Stipendiatin/Stipendiat: Aire Antanaityte

Die auf dem Wassersschutz orientierten ökonomischen Instrumente gehören zum System der Wasserschutzmaßnahmen. Ihre Entwicklung ist durch das EU-Recht inspiriert, insb. Art. 9 EG-Wasserrahmenrichtlinie. Er verlangt eine Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen, einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten. Ein solches Kostendeckungsprinzip ist die Grundlage der Wasserpreispolitik, die umweltfreundlich ist. Die Mitgliedstaaten sind gem. Art. 9 EG-Wasserrahmenrichtlinie auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihre Wasserpreispolitik für die Wasserdienstleistungen angemessene Anreize für die Benutzer setzt, Wasserressourcen effizient zu nutzen. Eine solche Politik muss auch verursachergerecht auszurichtet sein.

Es ist hervorzuheben, dass die Implementierung des Art. 9 EG-Wasserrahmenrichtlinie nicht hinreichend klar ist. In den Mitgliedstaaten variieren der Anwendungsbereich und die Ziele der ökonomischen Instrumente.

Deutschland war ein von den ersten Staaten, der die ökonomischen Instrumenten in der Gewässerschutzpolitik durch die bundesrechtliche Abwasserabgabe und die verschiedenen landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte eingesetzt hat. In Hinblick auf lange Tradition und starken Wasserschutz wird in diesem Vortrag die Anwendung des Kostendeckungsprinzips im Sinne Art. 9 EG Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland analysiert.

Der Vortrag umfasst solche Fragen: Mit welchen Maßnahmen ist das Kostendeckungsprinzip in Deutschland implementiert? Welche Funktion / Funktionen erfüllen diese Maßnahmen? Inwieweit tragen sie zum Wasserschutz in der Bundesrepublik Deutschland bei? Sind diese Maßnahmen entwicklungsbedürftig? Welches Verhältnis haben diese Instrumente zu den ordungsrechtlichen Mechanismen im deutschen Wasserrecht?

Der Vortrag beruht auf die Untersuchung und systematische Bewertung der Rechtsakte der Bundesrepublik Deutschland und EU (insb. das Wasserhaushaltsgesetz, das Abwasserabgabegesetz, die Wassergesetze der Länder, die EG-Wasserrahmenrichtlinie, travaux preparatoires, Vertrag über die Europäische Union, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der Rechtsdoktrin (insb. von H. Unnerstall, M. Reinhard, P. E. Lindhout, W. Howarth, W. Durner, M. Reese, F. Stangl, C. Kolcu, S. Desens).

Förderzeitraum:
01.02.2014 - 31.07.2014

Institut:
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Institut für das Recht der Wasser- und
Entsorgungswirtschaft

Betreuer:
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner

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