Das Auswahlverfahren für Promotionsstipendien

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Das Auswahlverfahren umfasst eine Erstbewertung durch die DBU, eine externe Begutachtung und ein Vorstellungsgespräch.
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Anzahl Anträge, Broschüre 2018
Seit 1992 wurden gut 5 500 Anträge (Anzahl inklusive unvollständige Bewerbungen) bearbeitet, fast 2 200 Auswahlgespräche geführt und knapp 1 400 Stipendien bewilligt (Stand 2018).
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Anteil Männer Frauen, Broschüre 2018
Frauen und Männer sind bei den Promotionsstipendien annähernd gleich häufig vertreten mit 52 % Stipendiatinnen und 48 % Stipendiaten (Stand 2018).
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Die DBU nutzt die Expertise externer Fachleute für die schriftliche Begutachtung der Stipendienanträge. Die Förderentscheidungen werden von einem Auswahlgremium getroffen, welches sich aus Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen zusammensetzt und vom Generalsekretär der DBU berufen wird.

Die Stipendienanträge durchlaufen somit ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Zunächst wird bewertet, welche Bewerbungen aufgrund von fachlichen Kriterien und der persönlichen Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für die externe fachliche Begutachtung geeignet sind. Andernfalls wird im Ausschuss, der aus wechselnden Vertreterinnen und Vertretern des Auswahlgremiums besteht, über eine Ablehnung ohne Begutachtung entschieden.

Nach Auswertung der Begutachtung werden die Bewerberinnen und Bewerber mit den aussichtsreichsten Promotionsvorhaben zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Dieses Gespräch wird mit dem Auswahlgremium in deutscher Sprache geführt und findet jährlich im Mai bzw. im Oktober (für Bewerbungen bis zum 15. Januar bzw. 15. Juni) statt. Nach einem 10-minütigen Vortrag über das Promotionskonzept werden noch offene Fragen diskutiert, insbesondere in Bezug auf Zielsetzung, Methodenauswahl und Umweltbezug. Bei der Entscheidungsfindung spielt neben der wissenschaftlichen Qualität auch das persönliche Engagement der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine Rolle.

Das Auswahlgremium: