Newsletter des Stipendienprogrammes v. 21.12.2012

Infos aus dem Stipendienprogramm - Nr. 49 - Ausgabe IV 2012

9.) Neue Regelung für Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kindern ab Januar 2013

Ab dem 01.01.2013 gelten für DBU-Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten, die bereits Eltern sind oder in naher Zukunft werden, neue Regelungen. Danach wird zukünftig der Kinderzuschlag unabhängig vom Familieneinkommen gezahlt. Zudem können diese Stipendiatinnen und Stipendiaten ihr Stipendium in zeitlichen Grenzen als Teilzeitstipendium wahrnehmen, um ihre Zeit im Sinne der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit und Familie flexibler einteilen zu können.

Nähere Informationen hierzu stehen im Bereich „Dokumente“ der Kommunikationsplattform bereit. Hier sind auch ein Formular zur Beantragung des Kinderzuschlags sowie ein Formular zur Umwidmung des DBU-Stipendiums in ein Teilzeitstipendium eingestellt. Alle DBU-Stipendiatinnen und -Stipendiaten mit Kindern sollten möglichst umgehend den Kinderzuschlag beantragen, damit ihre Stipendienhöhe entsprechend angepasst werden kann.

Dr. Hedda Schlegel-Starmann
für das Stipendienprogramm-Team