Newsletter des Stipendienprogrammes vom 29.06.2018

Infos aus dem Stipendienprogramm - Nr. 71 - Ausgabe II 2018

Gesundheitskarte  © Pixabay
Gesundheitskarte
Download

8.) Wichtiges Urteil zur studentischen Krankenversicherung für Doktorandinnen und Doktoranden

Das Bundessozialgericht hat ein wichtiges Urteil gefällt, das viele DBU-Stipendiatinnen und -Stipendiaten betreffen dürfte:

Doktorandinnen und Doktoranden, die ihr Promotionsstudium nach Abschluss eines Hochschulstudiums aufnehmen, können nicht von der kostengünstigen Krankenversicherung als Studentin/Student in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren.

http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2018/Pressemitteilung_2018_32.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-b12kr1516r-b12kr117r-gesetzliche-krankenversicherung-studenten-doktoranden/ 

Die Krankenversicherung einiger DBU-Stipendiatinnen und -Stipendiaten hat noch die (Weiter-) Versicherung im studentischen Tarif akzeptiert. Vor dem Hintergrund dieses Urteils ist aber davon auszugehen, dass alle Krankenkassen davon in näherer Zukunft Abstand nehmen und Doktorandinnen und Doktoranden nur noch als freiwillige Mitglieder versichern. Es ist nicht auszuschließen, dass dies auch bestehende Versicherungsverhältnisse betreffen wird.

In einem zweiten Fall hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine im Rahmen eines Promotionsstipendiums zugewandte Sachkostenpauschale, die zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts verwendet werden kann, für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig ist. Da können wir Stipendiatinnen und Stipendiaten der DBU sehr dankbar sein, dass sie die Sachkostenpauschale schon jetzt über die betreuenden Einrichtungen auszahlt und damit vor dem Zugriff der Krankenversicherung schützt!

Felix Beck
aktueller DBU-Stipendiat