Beiträge für Studierende und Praktikanten bei der Barmer Ersatzkasse und der AOK
Der Beitragssatz für die studentische Krankenversicherung wird einmal pro Jahr vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt.
Krankenversicherung
Der Krankenversicherungsbeitrag für versicherungspflichtige Studenten (Beitragsklasse 480) beträgt gegenwärtig 47,53 Euro monatlich.
Dieser Beitrag gilt auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Auszubildende des Zweiten Bildungsweges (Beitragsklasse 481) und freiwillig versicherte Berufsfachschüler (Beitragsklasse 751).
Pflegeversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt in den Beitragsklassen 480, 481 und 751 monatlich 7,92 Euro für Versicherte mit Kindern. Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen seit dem 01. Januar 2005 monatlich 9,09 Euro.
Examenskandidaten
Wer aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, kann, solange sie oder er noch immatrikuliert ist und nicht zuviel jobbt, für die Dauer eines halben Jahres zu einem günstigen Übergangsbeitrag eingestuft werden. Nach Ablauf des halben Jahres kann sie oder er in der normalen Krankenversicherung Mitglied werden.
Der Krankenversicherungsbeitrag für Examenskandidaten (Beitragsklasse 731) beträgt zurzeit 83,30 Euro.
Für die Pflegeversicherung in der Beitragsklasse 731 zahlen Versicherte mit Kindern monatlich 13,88 Euro. Für Versicherte ohne Kinder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, beträgt der Beitrag monatlich 15,93 Euro.
Studentische Krankenversicherung
Studierende sind zunächst meist über ihre Eltern familienversichert. Danach können sie sich in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern.
Mit dem 25. Geburtstag endet meist die Möglichkeit zur beitragsfreien Mitversicherung über die Familienversicherung. Studierende werden dann Mitglied in der günstigen studentischen Krankenversicherung. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Die Krankenversicherung lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem verlängern bei
- Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung,
- längerer Krankheit,
- Ableistung von Wehr- oder Zivildienst,
- Betreuung behinderter Familienangehöriger.
Für die StipendiatInnen der DBU gilt ab dem 01.03.2007, dass sie sich nur noch in Ausnahmefällen als Student versichern können. Der Beitragsatz für die StipendiatInnen beträgt bei den gesetzlichen Krankenkassen 122,40 Euro zzgl. dem Beitrag zur Pflegeversicherung.Gibt man in den Beitragsrechner ein, dass man 27 Jahre alt ist und ein Einkommen von 850,- Euro hat, errechnet dieser einen Beitrag von 122,40 Euro.
Dr. Nicole Redeker-Freyer
für das Stipendienprogramm-Team