Newsletter des Stipendienprogrammes v. 31.03.2008

Infos aus dem Stipendienprogramm - Nr. 30 - Ausgabe I 2008

11.) Neue Förderleitlinien im Promotionsstipendienprogramm

Im DBU-Promotionsstipendienprogramm gelten ab Juni 2008 neue Förderleitlinien. Diese sind ab sofort hier einsehbar.

Die für Sie sicherlich wichtigsten Änderungen betreffen die Stipendienleistungen: so wird der Sach- und Reisekostenzuschuss zum Stipendium von bisher 150,- € auf nunmehr 210,- € im Monat erhöht. Die Höhe des Promotionsstipendiums beträgt nach wie vor monatlich 850,- €.

Die Erhöhung der Sach- und Reisekostenpauschale trägt der Tatsache Rechnung, dass Promotionsstipendiaten sich nicht mehr nach dem studentischen Tarif krankenversichern können und so tatsächlich im Vergleich zu den Vorjahren erhebliche Mehrkosten für ihre Krankenversicherung aufwenden müssen.

Bei der Sach- und Reisekostenpauschale handelt es sich also zukünftig um eine Sach- und Reisekostenpauschale einschließlich eines Zuschusses zu einer Krankenversicherung und wir gehen davon aus, dass 60,- € dieser Pauschale für die Krankenversicherung verwendet wird.

Stipendiaten mit Kindern, deren Familieneinkommen netto 2.000 ,- € monatlich nicht übersteigt, erhalten ab Juni 2008 zukünftig einen Kinderzuschlag. Pro Kind wird dabei ein Freibetrag von 200,- € monatlich angerechnet. Der Kinderzuschlag beträgt 200,- € für das 1. und weitere 150,- € für das 2. und jedes weitere Kind.

Fakultativ können Stipendiaten mit Kindern anstatt des Kinderzuschlags eine Verlängerung der Stipendienlaufzeit um maximal 6 Monate erhalten. Die Stipendienlaufzeit kann dabei auf Antrag pro Förderjahr mit Anspruch auf Familienzuschlag um 2 Monate bis längstens insgesamt um 6 Monate verlängert werden. Der bisherige Familienzuschlag entfällt mit der Einführung des Kinderzuschlags.

Wie auch bisher, können Stipendiaten, die ein Kind zu versorgen haben, in besonderen Fällen (z. B. Geburt und Eingewöhnung in die Familie, Krankheit des Kindes) eine Familienpause einlegen, in der das DBU-Stipendium ruht. Diese Familienpause ist auf maximal 12 Monate pro Kind begrenzt.

Unsere Stipendiaten in laufender Förderung über den Juni 2008 hinaus werden in der 2. Mai-Hälfte ein Schreiben erhalten, in dem die Änderungen der Stipendienleistungen ab Juni 2008 festgehalten sind.

Stipendiatinnen und Stipendiaten, die nach diesen Änderungen der Stipendienleistungen möglicherweise Anspruch auf einen Kinderzuschlag haben, sollten sich möglichst noch im April an ihren DBU-Betreuer wenden und den Sachverhalt klären, damit dieses Bewilligungsschreiben ggf. zugleich auch den Kinderzuschlag einschließt.

Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bisher den Familienzuschlag erhalten haben und für die diese Neuregelung eine finanzielle Verschlechterung bedeuten würde, sollten sich ebenfalls mit ihrem DBU-Betreuer besprechen. Wir möchten weitestgehend eine finanzielle Schlechterstellung dieser Stipendiatinnen und Stipendiaten verhindern.

Dr. Hedda Schlegel-Starmann
für das Stipendienprogramm-Team