Naturschutz

Lebensraum-, System- und Artenschutz

2. Wälder – der Natur ihren Lauf lassen

In den weiträumigen Waldbeständen des DBU-Naturerbes mit schätzungsweise 55.000 Hektar werden mittel- und langfristig große Gebiete mit reiner Naturentwicklung entstehen.

„Der Natur ihren Lauf lassen“ lautet das Motto auf diesen Flächen. Damit leistet die DBU-Tochter einen bedeutenden Beitrag zur deutschen Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt, die bis zum Jahr 2020 eine freie Naturentwicklung auf mindestens fünf Prozent der heimischen Waldfläche anstrebt.

Die langfristig entstehende „Wildnis“ bietet einen ungestörten Lebensraum für viele schützenswerte Tier- und Pflanzenarten. So stellt das in natürlichen Wäldern reichlich vorkommende Alt- und Totholz die Lebensgrundlage dar für viele seltene, das tote Holz bewohnende Insekten, Pilze, Moose und Flechten und die sich von ihnen ernährenden Arten wie beispielsweise Spechte und Fledermäuse. Darüber hinaus kann Wildnis auch dem wachsenden Bedürfnis des Menschen nach unberührter Natur in seiner Heimat gerecht werden.

Folglich überlässt die DBU-Tochter die naturnahen Laubmischwälder sowie die alten, lichten, über 100-jährigen Kiefernbestände unmittelbar einer freien Entwicklung.

Die derzeit vorherrschenden, artenarmen Nadelholzbestände müssen dagegen zunächst schrittweise in naturnahe Wälder überführt werden. Dieser Prozess kann mehrere Jahrzehnte dauern.

Angestrebt sind die Förderung von standortheimischen Baumarten sowie eine höhere Strukturvielfalt durch verschiedene Alterklassen und Schichten von Bäumen. Beides ermöglicht eine höhere Artenvielfalt. Standortfremde Baumarten werden dazu nach und nach entnommen und die natürliche Verjüngung standortheimischer Baumarten gezielt gefördert, insbesondere durch ein angepasstes Wildmanagement.

Eichen-Krattwald_Proesa © Björn Conrad

Um die Standortvielfalt vor Ort weiter zu erhöhen, ist zudem geplant, in kleinflächigen Waldbereichen traditionelle Formen der naturnahen Nutzung wie Nieder-, Mittel- und Hutewald aufrecht zu erhalten.

428.37 kB - Aktualisiert/Update: 02.02.2015 10:48:54
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