DBU aktuell Nr. 01 | 2018

Informationen aus der Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Wildschweine © Andreas Lettow/piclease
Zwei Wildschweine Schnauze an Schnauze: Die Afrikanische Schweinepest kann direkt von Tier zu Tier, aber auch über virusbehaftete Kleidung und Gegenstände indirekt übertragen werden. Einen zugelassenen Impfstoff gibt es nicht. Noch ist die Seuche in Deutschland nicht nachgewiesen worden. Vorsorge trifft das DBU Naturerbe dennoch bereits seit mehreren Jahren.
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5.) Keine Afrikanische Schweinepest auf DBU-Naturerbeflächen

»Der aktuelle Seuchenverlauf der Afrikanischen Schweinepest in Europa und das daraus erfolgende Risiko für Deutschland machen es notwendig, dass wir auf unseren Flächen des Nationalen Naturerbes entsprechend reagieren«, sagt Prof. Dr. Werner Wahmhoff, stellvertretender DBU-Generalsekretär und Fachlicher Leiter des DBU Naturerbes. Aktuell werden daher auf den DBU-Naturerbeflächen mit Schwerpunkt in Ostdeutschland mehr Wildschweine bejagt.

»Bereits 2013 hat das DBU Naturerbe die potenzielle Gefahr der Afrikanischen Schweinepest aus Polen und Weißrussland erkannt«, betont Dr. H. Otto Denstorf, Betriebsmanager beim DBU Naturerbe. »Daraufhin wurden in enger Abstimmung mit dem Friedrich-Löffler-Institut und in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst, Handlungshinweise zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf DBU-Naturerbeflächen in Kraft gesetzt.«

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier übertragen werden. Doch auch durch verarbeitete infizierte Fleischprodukte werden die Viren weiter verbreitet. Daher ist es strikt verboten, Speiseabfälle auf den DBU-Naturerbeflächen wegzuwerfen. »Menschen sind zwar nicht gefährdet, werden aber vermutlich ungewollt die größte Gefahr für eine Einschleppung sein«, so Wahmhoff. Es reiche ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot mit infiziertem Fleisch aus Osteuropa, das ein hiesiges Wildschwein am Straßenrand verzehrt, um die Seuche nach Deutschland zu bringen.

Ebenso kann die Krankheit über virusbehaftete Kleidung und Gegenstände indirekt übertragen werden. »Kein Betreten des Stalles mit Jagdkleidung, Jagdausrüstung oder Jagdhund, das ist in diesem Zusammenhang ein ganz wichtiger Hinweis von durch den Bundesforst beauftragte ASP-Verantwortliche an die Jagdteilnehmer«, so Wahmhoff. Die ASP-Beauftragten koordinieren Maßnahmen gegen das Auftreten der Virusinfektion. Zur Vorbeugung beteiligen sich DBU Naturerbe und Bundesforst aktiv am Monitoring der Krankheit mit den zuständigen Landesbehörden und arbeiten eng mit örtlichen Veterinär- und Jagdbehörden zusammen.

Die Handlungshinweise finden hier im Netz.