Newsletter des Stipendienprogrammes vom 21.12.2015

Infos aus dem Stipendienprogramm - Nr. 61 - Ausgabe IV 2015

Erhöhung der Promotionsstipendien
Erhöhung der Promotionsstipendien
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4.) Erhöhung der Promotionsstipendien

Zum Jahresabschluss hat die Deutsche Bundesstiftung Umwelt eine freudige Überraschung für ihre Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten: Das Grundstipendium für Doktorandinnen und Doktoranden wird ab dem 01.07.2016 deutlich erhöht von 940,- € auf 1.500,- €. Die Unterstützung unserer Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten mit Kindern bleibt unverändert, ggf. erhalten die Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten also weiterhin einen Kinderzuschlag in Höhe von 200,- € für das erste und 150,- € für jedes weitere Kind.

Zu dem Grundstipendium erhalten sie auch weiterhin Sach- und Reisekosten in Höhe von monatlich 210,- €. Allerdings werden diese Sachmittel nicht mehr monatlich als Pauschale mit dem Stipendium ausgezahlt, sondern – wie bislang schon die zusätzlichen Sachmittel – in Form von Jahresraten über ein Projektkonto an ihrer Universität oder sonstigen betreuenden Einrichtung abgewickelt. Mit den Berichten (Zwischen- und Endberichte) an die DBU müssen die Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten zukünftig die sachgerechte Verwendung dieser Mittel über eine Kostenaufstellung und Belegkopien nachweisen. Nicht verwendete Mittel sind zurückzuzahlen.

Spätestens Anfang Juni 2016 erhalten alle Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten, die ab Juli 2016 noch in der Förderung sind, diese Neuerungen berücksichtigenden aktualisierten Bewilligungsschreiben. Dabei werden wir für Stipendien, die nur noch bis zum Juni 2017 laufen, bezüglich der ursprünglichen Sach- und Reisemittelpauschale eine Übergangslösung erarbeiten.

Mit dem erhöhten Stipendium fällt ab Juli 2016 die Möglichkeit, ein kostenfreies Zeitungsabonnement über die DBU zu beziehen, weg. Hintergrund hierfür ist der stetig steigende Verwaltungsaufwand bei immer weiterer Diversifizierung der Abonnementsmöglichkeiten und -wünsche.

Die Zuverdienstgrenze, die bislang bei 8.000,- € netto pro Jahr liegt, wird leicht verändert und beträgt ab 2016 8.400,- € netto pro Jahr.
Mit diesen Anpassungen, insbesondere mit der Stipendienerhöhung, wollen wir die Situation unserer Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten im Vergleich zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten von Promotionsvorhaben anpassen und verbessern, den Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten damit auch unsere Wertschätzung ausdrücken und sie für ihre wissenschaftliche Arbeit an ihren für uns sehr interessanten Forschungsfragen motivieren.

Die Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten, deren Förderung im nächsten halben Jahr ausläuft und die somit nicht mehr in den Genuss einer Stipendienerhöhung kommen, bitte ich um Verständnis dafür, dass eine solche Veränderung eine praktikable Stichtagsregelung benötigt.

Dr. Hedda Schlegel-Starmann
für das Stipendienprogramm-Team