Im Jahr 1999 förderte die DBU erstmals ein Vorhaben, das untersuchte, inwieweit die energietechnische Beschaffenheit eines Gebäudes in die Mietpreisbildung einfließen kann. Darauf aufbauend wurde das Institut für Wohnen und Umwelt, Darmstadt, von 2001 an bei der Entwicklung des sogenannten »ökologischen Mietspiegels« gefördert. Angesichts der dabei gewonnenen Ergebnisse wurde das Thema dann auch von Bundesbehörden aufgegriffen. 2013 schließlich flossen u. a. die Erkenntnisse aus den DBU-Vorhaben in das Mietrecht ein. In den aktuellen »Arbeitshilfen für die kommunale Mietspiegelerstellung« des Bundesbauministeriums heißt es: »Im Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. März 2013 (…) wird klargestellt, dass auch energetische Merkmale zu den Beschaffenheits- und Ausstattungsmerkmalen von Wohnraum gehören und bei der Ermittlung der Vergleichsmiete zu berücksichtigen sind.«