Newsletter des Stipendienprogrammes vom 15.12.2017

Infos aus dem Stipendienprogramm - Nr. 69 - Ausgabe IV 2017

Neue Verpflichtungserklärung © DBU-Archiv
Neue Verpflichtungserklärung
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13.) Neue Verpflichtungserklärung

Wir haben die Verpflichtungserklärung im Promotionsstipendienprogramm geändert.

Bitte achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

2 b) „keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, die zu Einkünften über dem Grundfreibetrag (für das Jahr 2017 beispielsweise 8.820 € für Ledige) führen“

2 c) „meine Einkommensverhältnisse jährlich unaufgefordert offenzulegen, z. B. durch Vorlage der Lohnsteuerbescheinigung, des Einkommenssteuerbescheids oder sonstiger geeigneter Unterlagen, sofern Nebeneinkünfte erzielt werden“

Die Aufforderung zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse, sofern Nebeneinkünfte bestehen, war bislang schon in den Förderleitlinien dargelegt und damit für unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten bindend und ist hier nun zur Klarstellung hinzugefügt worden.