Newsletter des Stipendienprogrammes vom 31.03.2017

Infos aus dem Stipendienprogramm - Nr. 66 - Ausgabe I 2017

Gestaltung der Berichte
Gestaltung der Berichte
Download

13.) Gestaltung der Berichte an die DBU

Mit dem Bewilligungsschreiben bekommen alle DBU-Stipendiatinnen und -Stipendiaten aus dem Promotionsstipendienprogramm Hinweise zur Gestaltung der Zwischenberichte. Zukünftig soll zur Verringerung des Arbeitsaufwands der erste Zwischenbericht nach dem ersten Förderjahr abweichend hiervon deutlich einfacher gestaltet werden:

Der erste Zwischenbericht soll ab sofort als Tätigkeitsbericht im Umfang von max. sechs Seiten verfasst werden und einen Überblick über die bisher geleistete Arbeit, eventuelle Änderungen des Forschungskonzepts und ggf. auch erste Ergebnisse oder Publikationen geben. Detailliertere Angaben zur Methodik oder ggf. bereits eingereichte Publikationen können als Anhang beigefügt werden und dann ggf. die sechs Seiten-Begrenzung überschreiten.

Der zweite Zwischenbericht soll unverändert ein Ergebnisbericht im Umfang von max. 15 Textseiten (Zusammenfassung, Einleitung, Methoden, Ergebnisse, Diskussionen und Ausblick sowie Angaben zu Publikationen, Vorträgen und sonstigen Aktivitäten) sein und wie bisher einen detaillierten Überblick über den Stand des Projekts, Zwischenergebnisse und Veränderungen im Vergleich zum Status Quo des Vorjahres geben. Ggf. können detailliertere Informationen (beispielsweise Manuskripte) als Anhang beigefügt werden.

Der dritte Bericht bzw. Abschlussbericht soll (wie bisher) im Idealfall aus der eingereichten Dissertation bestehen. Ist diese noch nicht fertiggestellt, sollten die bereits vorhandenen Abschnitte verwendet und zu einem aussagefähigen Bericht ergänzt werden.

Zusammen mit den Berichten sind jeweils die Verwendungsnachweise für die pauschalen Sachmittel und ggf. auch für die zusätzlich bewilligten Sachmittel einzureichen. Weiterhin sollte die Geförderte/der Geförderte überprüfen, inwieweit die Kurzfassung ihres/seines Vorhabens auf der Kommunikationsplattform den aktuellen Stand ihres/seines Forschungsvorhabens wiedergibt. Mit der Prüfung des Berichts in der DBU werden zugleich die Verwendungsnachweise und die Aktualität der Kurzfassung überprüft.

Aktuell bzw. bis zur Einführung der elektronischen Akte sind die Berichte an die DBU noch in Papierform einzureichen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten sollen jedoch auch elektronische Versionen eingereicht werden.

Dr. Hedda Schlegel-Starmann
für die DBU-Stipendienprogramme