Newsletter des Stipendienprogrammes vom 29.09.2017

Infos aus dem Stipendienprogramm - Nr. 68 - Ausgabe III 2017

Nebeneinkünfte
Nebeneinkünfte
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10.) Nebeneinkünfte

Liebe Stipendiatinnen und Stipendiaten,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie daran erinnern, dass Sie sich mit Annahme des Stipendiums verpflichtet haben, Ihre Arbeitskraft auf das Promotionsvorhaben zu konzentrieren und keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Gegen jährliche Einkünfte bis zur Höhe der Steuerfreiheitsgrenze (Grundfreibetrag im Jahr 2017: 8.820,- €) erhebt die DBU keine Einwendungen. Es ist wichtig und es liegt bei Ihnen, diese Höchstgrenze einzuhalten. Wenn Sie Nebeneinkünfte erzielen, müssen Sie Ihre Einkommensverhältnisse der DBU jährlich unaufgefordert offenlegen.

Bitte denken Sie daran, dass diese Einkommensgrenze (im Gegensatz zu früheren Regelungen) Ihre Bruttoeinkünfte betrifft und dass ggf. auch Einnahmen aus Vermögen oder Vermietung zu berücksichtigen sind. Höchstgrenze für die Einkünfte ist der im Jahr gültige Grundfreibetrag, unabhängig davon, wann die Verpflichtungserklärung unterzeichnet wurde. Achtung: Bei Verstoß gegen diese Regelung droht der Verlust des Stipendiums.

Mit freundlichen Grüßen
die DBU-Stipendienprogramme