DBU aktuell Nr. 6 | Juni 2011

Informationen aus der Fördertätigkeit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

Müllheizkraftwerk
Müllheizkraftwerk der Abfallentsorgungsgesellschaft des Märkischen Kreises, Iserlohn. Betrieb und Genehmigung solcher und ähnlicher Anlagen werden sich nach der neuen EU-Richtlinie künftig stärker als bisher am integrierten, medienübergreifenden Umweltschutz orientieren müssen.
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10.) Umfrage zur Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL)

Wie bereits in der Maiausgabe berichtet, ist die europäische Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL 2010/75/EU) Anfang Januar 2011 in Kraft getreten und muss nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird zu tiefgreifenden Änderungen des deutschen Immissionsschutzrechtes (insbesondere des BImSchG und der BImSchV) führen.

Anlagengenehmigung und Anlagen­betrieb werden sich künftig stärker als bisher am integrierten, medienübergreifenden Umweltschutz und dem Technikstandard orientieren – abgebildet durch die verbindlichen BVT (»Beste Verfügbare Techniken«)-Merkblätter. Zudem werden die Berichts- und Überwachungsvorschriften ausgeweitet. Von diesen Änderungen betroffen sind unter anderem Anlagen der Energiewirtschaft, der Metall- und Chemieindustrie sowie die Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Aber auch die Vollzugsbehörden stellt die Umsetzung der IE-RL vor große Herausforderungen.

Hieran knüpft ein von der DBU gefördertes Projekt des Zentrums für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV) an der BTU Cottbus an. Ziel des Projektes ist es, parallel zum nationalen Umsetzungsverfahren frühzeitig Folgen und Auswirkungen der Änderungen des deutschen Anlagenzulassungsrechts für betroffene Unternehmen und mögliche Probleme der Vollzugsfähigkeit für die Behörden aufzugreifen.
Dafür führt das ZfRV im Juni eine Umfrage durch. Auf einem 6-seitigen Frage­bogen sind betroffene Unternehmen und Vollzugsbehörden aufgerufen, zur Ist-Situation und zu potentiellen Gesetzes­änderungen Stellung zu nehmen. Inhaltlich geht es unter anderem um das Genehmigungsverfahren, die BVT-Merkblätter und die erweiterten Berichts- und Überwachungspflichten. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden im Oktober auf einer Konferenz vorgestellt und sind Grundlage für praxisnahe Anpassungsvorschläge an die neuen Vorgaben, die Ende 2012 veröffentlicht werden. Die Fragebögen sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
www.tu-cottbus.de/einrichtungen/zfrv/service/umfrage.html.

Die Auswertung erfolgt in anonymisierter Form; der Datenschutz wird gewährleistet.

Ansprechpartner: Simon Meyer,
Telefon 02371 | 9593-11,
E-Mail: simon.meyer@tu-cottbus.de